In Zeiten des Fachkräftemangels können qualifizierte Mitarbeiter nur mit den richtigen Benefits gehalten werden. An dieser Stelle können die Unternehmen ihren Mitarbeitern sogenannte Belegschaftsaktien zukommen lassen, um sie länger an das Unternehmen zu binden. Wir gehen in unserem heutigen Artikel auf die steuerliche Behandlung von Belegschaftsaktien ein und verraten, welche Vorteile sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben.
Mitarbeiter-Benefits fördern die Motivation
Grundsätzlich bleiben Fachkräfte nur dann in einem Unternehmen, wenn ihre Arbeit auch entsprechend wertgeschätzt wird. Daher nehmen sogenannte Gehaltsextras im Zuge der Personalbindung einen immer höheren Stellenwert ein. Die Basis für zufriedene Mitarbeiter stellt in erster Linie ein ergonomischer Arbeitsplatz mit hochwertiger Ausstattung dar. Ein Vergleich ergonomischer Hocker ist beispielsweise auf https://fitimsitzen.de/sitzen/ergonomischer-hocker/ zu finden. Doch auch Sachzuwendungen sowie Zuschüsse zu verschiedenen Sportangeboten werden von den Mitarbeitern sehr begrüßt. Da auch die Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielt, haben sich zudem Belegschaftsaktien zunehmend etabliert. Diese erweisen sich nicht nur als geldwerter Vorteil, sondern geben den Mitarbeitern auch die Möglichkeit, ihr Einkommen durch die Erreichung der Unternehmensziele zu steigern. Somit können die Mitarbeiter durch Belegschaftsaktien zu noch besseren Leistungen motiviert werden, sodass auch der Unternehmenserfolg nachhaltig gesteigert wird.
Mit Belegschaftsaktien die Vermögensbildung der Mitarbeiter unterstützen
Bei Belegschaftsaktien handelt es sich um klassische Aktien, die für eine geförderte Vermögensbildung an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Da die Angestellten durch die Belegschaftsaktien an dem Unternehmen beteiligt sind, steigt die Bereitschaft, zu dem Unternehmenserfolg beizutragen. Sofern der Aktienkurs steigt, vermehrt sich schließlich auch das Vermögen der Mitarbeiter. Dies ist vor allem bei immer mehr Tech-Aktien der Fall. Demnach sind Belegschaftsaktien als Gehaltsextra besonders gefragt. Das Aktiengesetz (AktG) legt derweil fest, welche Bedingungen an die Belegschaftsaktien geknüpft sind. So legt das Aktiengesetz, Paragraf 71 fest, dass Belegschaftsaktien nur in Höhe von maximal 10 Prozent des Grundkapitals zulässig sind. Die Vergabe der Belegschaftsaktien ist übrigens nicht nur mit einer Gewinnbeteiligung, sondern zudem auch mit einem Stimmrecht für die Mitarbeiter verbunden.
Quelle: canva.com
Belegschaftsaktien gelten als geldwerter Vorteil
Grundsätzlich sollten sich Arbeitgeber auch mit der steuerlichen Behandlung von Belegschaftsaktien vertraut machen. So wird der Marktwert der Aktie abzüglich des Vorzugskurses als Gehalt für den Mitarbeiter berechnet. Es ist in diesem Fall auch die Rede von einem geldwerten Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil muss laut Einkommenssteuergesetz, Paragraf 8, Absatz 1 als Arbeitslohn versteuert werden. Die Freigrenze für den geldwerten Vorteil liegt laut Einkommenssteuergesetz, Paragraf 3, Absatz 39 bei 360 Euro pro Jahr. Für die Gewinne aus den Belegschaftsaktien fallen laut Einkommenssteuergesetz, Paragraf 23, Absatz 1 immer dann keine Steuern an, wenn mindestens ein Jahr zwischen dem Erhalt sowie der Veräußerung verstrichen ist. Da zumeist eine Sperrfrist von mehr als einem Jahr gilt, werden die Veräußerungsgewinne in der Regel steuerfrei behandelt.
Die Sperrfristen sind zu beachten
Damit die Mitarbeiter mit einer Belegschaftsaktie auch wirklich langfristig an das Unternehmen gebunden werden, wird zu Beginn eine sogenannte Sperrfrist festgelegt. Da die Beschäftigten bei dem Erhalt der Aktien von einem Vorzugskurs profitieren, zielt die Sperrfrist auf ein längeres Halten der Belegschaftsaktie ab. Häufig beläuft sich die Sperrfrist auf mindestens fünf Jahre, sodass die Aktie erst nach dem Ablauf der Frist verkauft werden darf. Auch die Depotbank ist an diese Frist gebunden, sodass an dieser Stelle keine Ausnahmen gewährt werden.
Mitarbeiter können direkt am Unternehmenserfolg teilhaben
Immer mehr Unternehmen schätzen die besonderen Vorteile bei der Vergabe von Belegschaftsaktien. So identifizieren sich die Mitarbeiter mehr mit dem Unternehmen und fühlen sich zudem wertgeschätzt. Da die Mitarbeiter außerdem direkt am Unternehmen beteiligt sind, tragen sie stärker zur Erreichung der Unternehmensziele bei. Die Mitarbeiter können Ihr Vermögen zudem gezielt aufbauen und somit bei dem Erfolg des Unternehmens noch mehr profitieren. Allerdings sollte beachtet werden, dass der Aktienkurs, je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens, auch immer wieder fallen kann.
Mit Belegschaftsaktien kann die Produktivität der Mitarbeiter gesteigert werden
Belegschaftsaktien sind nicht nur für die Mitarbeiter ein besonderer Anreiz, sondern kommen auch dem Unternehmen zugute. Da die Angestellten in diesem Fall an dem Unternehmen beteiligt sind, arbeiten sie deutlich motivierter. Dies kommt wiederum der Produktivität des Unternehmens zugute. Zudem wird auch die Bindung zu dem Unternehmen erhöht, sodass auch die Fluktuation sinkt. Gleichzeitig befassen sich die Mitarbeiter mehr mit dem Unternehmenserfolg sowie der Wirtschaftlichkeit. Somit können die Unternehmen auch ihre eigene Marktposition stärken und sich als attraktiver Arbeitgeber etablieren. Da Belegschaftsaktien zudem als Benefit dienen, lassen sich auch die Personalkosten effektiv senken. Demgegenüber sollten sich die Unternehmen um ein gutes Betriebsklima bemühen, sofern einmal weniger ertragreiche Zeiten vorherrschen sollten.
Fazit: Belegschaftsaktien stärken die eigene Arbeitgeber-Marke
Die Belegschaftsaktien stellen ein wichtiges Instrument im Zuge der Kapitalbeteiligung dar. Weiterhin wird dieses Gehaltsextra auch bei der Personalbindung immer beliebter. Somit können beide Seiten von diesem besonderen Benefit profitieren.
Disclaimer
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