Das Halten oder Verkaufen von Aktien gehört in Deutschland zu den steuerpflichtigen Vorgängen. Für dich bedeutet dies, dass du auf deine erzielten Gewinne Steuern zahlen musst. Abhängig von der Höhe der Einnahmen, die du z. B. mit dem Verkauf deiner Aktien erzielt hast, wendet das Finanzamt für die Besteuerung Spitzensteuersätze an. Hier erfährst du, wie du diese vermeidest und so deine Steuerlast in Grenzen hältst.
Gewinne aus Aktien versteuern
Du planst, dein Geld in Aktien anzulegen? Als Anfänger im Aktienhandel setzt du dich zunächst umfassend mit diesem Thema auseinander. Neben der richtigen Strategie für den Kauf oder Verkauf der Wertpapiere hast du auch die steuerliche Seite im Blick. Bei der Besteuerung von Aktien unterscheidet das Finanzamt, ob deine Einnahmen auf die Auszahlung von Dividenden zurückzuführen sind oder ob du dein Aktiendepot mit Gewinn an der Börse verkauft hast. Zudem grenzt das Steuerrecht ab, ob du deine Aktien privat gekauft hast oder ob diese Teil eines Betriebsvermögens sind.
Die Besteuerung eines Dividendengewinns
Hast du dich mit dem Kauf von Aktien an dem finanziellen Erfolg eines Unternehmens beteiligt, erhältst du regelmäßig eine Dividendenauszahlung. Steuerrechtlich erzielst du Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dieser unterliegen nach dem Einkommensteuerrecht der Abgeltungssteuer. Um die Besteuerung musst du dich nicht selbst kümmern. Das Unternehmen zahlt dir die um die Abgeltungssteuer geminderte Dividende (Nettodividende) aus. Damit hast du deine Steuerpflicht erfüllt.
Wie geht das Finanzamt bei einem Aktienverkauf vor?
Wenn du bereits dein Aktiendepot eröffnen und darin erfolgreich Wertpapiere verwalten konntest, besteht die Option, dieses gewinnbringend an der Börse zu verkaufen. Dein Finanzamt sieht hierin einen steuerpflichtigen Vorgang, der – wie die Besteuerung einer Dividende – der Abgeltungssteuer von 25 Prozent unterliegt. Die Besteuerung bezieht sich aber nur auf den Gewinn, den du mit dem Verkauf deiner Aktien erzielt hast.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du hast im Jahr 2014 ein Aktiendepot mit einem Wert von 50.000 Euro. Im Jahr 2024 verkaufst du den Bestand mit einem Gesamtwert von 150.000 Euro. Für die Verwahrung in einem Aktiendepot wurden dir von der Bank jedes Jahr 1.000 Euro in Rechnung gestellt. Die Anschaffungskosten (50.000 Euro) und die jährlichen Depotgebühren (10.000 Euro) mindern deinen Gewinn. Den steuerpflichtigen Anteil ermittelst du wie folgt:
Einnahmen aus Aktienverkauf: 150.000 Euro
- Anschaffungskosten: 50.000 Euro
- Depotgebühren: 10.000 Euro
Steuerpflichtige Einnahmen: 90.000 Euro
Die Besteuerung erfolgt direkt an der Quelle. Das bedeutet, dass die Bank den Gewinn um die Abgeltungssteuer mindert. Diese liegt zurzeit bei 25 Prozent. In diesem Beispiel beträgt der Besteuerungsanteil also 22.500 Euro. Den Restbetrag von 67.500 Euro zahlt die Bank an dich aus.
Verkaufst du Aktien aus einem Depot, das du vor dem Jahr 2009 angeschafft hast, ist die Abgeltungssteuer für dich nicht relevant. Du kannst das gesamte Depot steuerfrei veräußern. Beachte aber, dass das Finanzamt hierbei das Prinzip „first in, first out“ anwendet. Dies bedeutet, dass du die zuerst angeschafften Aktien vorrangig verkaufen musst.
Spitzensteuersätze reduzieren: Wie setzt du den Sparerpauschbetrag ein?
Um die Spitzensteuersätze zu reduzieren und insbesondere Kleinanleger zu schützen, hat der deutsche Fiskus den Sparerpauschbetrag eingeführt. Diesen Sparerpauschbetrag kannst du auf den zwei folgenden Wegen nutzen:
- Du erteilst deiner Bank einen Freistellungsauftrag. Damit werden deine steuerpflichtigen Einkünfte um 1.000 Euro (bei Zusammenveranlagung mit deinem Ehe- oder Lebenspartner: 2.000 Euro) gekürzt. Nur die Einnahmen, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, sind für das Finanzamt interessant.
- Alternativ zu der Erteilung eines Freistellungsauftrags reichst du bei deiner Bank zusätzlich zu deiner Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ein. Die Besteuerung erfolgt hier nicht mit der Abgeltungssteuer – stattdessen zieht das Finanzamt für die Besteuerung deinen persönlichen Steuersatz heran, was gegebenenfalls vorteilhaft sein kann.
Wann sieht das Finanzamt von der Besteuerung eines Aktiengewinns ab?
Deinen Gewinn aus einer Dividende oder dem Verkauf eines Aktiendepots musst du nicht versteuern, wenn die Einnahmen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen. Den Grundfreibetrag hat der deutsche Fiskus eingeführt, um das steuerliche Existenzminimum zu sichern. Für das Steuerjahr 2024 ist der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro festgesetzt. Zu beachten ist, dass er sich auf alle steuerpflichtigen Einnahmen bezieht, die du in einem Kalenderjahr erzielst. Du profitierst nur davon, wenn die Summe deiner Einnahmen unterhalb dieser Grenze liegen.
Was gilt für die Besteuerung eines Unternehmensinvestments?
Die Besteuerung eines Investments wird nicht mit der Abgeltungssteuer durchgeführt, wenn das Aktiendepot Teil eines Betriebsvermögens ist. Sowohl die Einnahmen aus einer Dividendenauszahlung als auch der Gewinn aus dem Verkauf eines Aktiendepots stellt für dich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar. Um deine Steuerlast zu mindern, ziehst du alle Kosten ab, die du für die Verwaltung des Depots aufgewendet hast. Die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben ermittelst du im Rahmen deiner steuerlichen Gewinnermittlung. Von dem Sparerpauschbetrag kannst du hier nicht profitieren.
Disclaimer
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